Gasprüfung im Wohnmobil

Das ändert sich im Juni

Ab dem 19. Juni 2025 wird die wiederkehrende Gasprüfung für Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliche Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlagen in Deutschland wieder verpflichtend.

Die Gasanlage ist ein zentraler Bestandteil eines Wohnmobils. Sie ermöglicht unter anderem den Betrieb von Heizung, Kocher oder Kühlschrank – vor allem auf Reisen abseits externer Stromquellen. Um die Sicherheit im Umgang mit Flüssiggas (LPG) zu gewährleisten, ist eine regelmäßige, sogenannte wiederkehrende Prüfung der Gasanlage erforderlich. Dieser Bericht gibt einen Überblick über

  • Zweck
  • Rechtliche Grundlage
  • Ablauf
Blick auf die Küche im Malibu Van
Zweck der Prüfung

Im April 2022 entfiel die Gasprüfung für die Hauptuntersuchung beim TÜV. Jetzt gibt es eine neue Prüfung, die alle 2 Jahre erfolgen muss. Die Rechtsgrundlage entspricht der StVZO § 60 -Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Ziel der wiederkehrenden Gasprüfung ist es, potenzielle Gefahren durch Gaslecks, Materialermüdung oder unsachgemäßen Betrieb rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Eine undichte Gasanlage kann zu schweren Unfällen wie Explosionen oder Kohlenmonoxidvergiftungen führen. Die Prüfung erhöht somit maßgeblich die Sicherheit von Fahrzeuginsassen und schützt vor Sach- und Personenschäden.

Die Gasprüfung wird künftig gemäß § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle zwei Jahre vorgeschrieben – unabhängig von der Hauptuntersuchung. Diese Regelung betrifft alle Fahrzeuge, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, wie zum Beispiel Wohnmobile, Wohnwagen, Mobilheime oder Verkaufsfahrzeuge.

Was müssen Fahrzeughalter beachten?
  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme: Neue Fahrzeuge müssen vor ihrer ersten Nutzung geprüft werden.
  • Prüfung nach Änderungen: Bei Änderungen an der Gasanlage ist eine erneute Prüfung erforderlich.
  • Regelmäßige Prüfungen: Nach der ersten Prüfung muss alle zwei Jahre eine erneute Gasprüfung durchgeführt werden.
  • Frist einhalten: Fahrzeuge ohne gültige Gasprüfung müssen diese bis spätestens 19. Juni 2025 nachholen.
Ablauf der Gasprüfung

Die Prüfung darf ausschließlich von zertifizierten Sachkundigen nach G 607 durchgeführt werden. Sie umfasst mehrere Schritte:

  1. Sichtprüfung: Kontrolle aller Leitungen, Armaturen, Geräte und Befestigungen auf sichtbare Mängel, Korrosion oder Veränderungen.
  2. Dichtheitsprüfung: Das System wird mit einem Prüfdruck von 150 mbar abgedrückt, um Undichtigkeiten festzustellen. Während dieser Zeit darf der Druck nicht abfallen.
  3. Funktionsprüfung: Alle angeschlossenen Geräte wie Herd, Heizung oder Kühlschrank werden auf Funktion und sichere Flammenbildung getestet.
  4. Dokumentation: Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfplakette vergeben und ein Prüfprotokoll ausgestellt. Bei Mängeln erfolgt keine Plakettenvergabe, und die Anlage darf nicht weiter betrieben werden.
Empfehlung

Neben den neuen gesetzlichen Regelungen sollte es natürlich auch im eigenen Interesse liegen die Gasprüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus durchführen zu lassen. Sie dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch dem Werterhalt des Fahrzeugs. Vor jeder längeren Reise ist zudem ein kurzer Check der Gasanlage empfehlenswert – insbesondere der Schläuche, Dichtungen und Regler.

Die Gasprüfung schützt nicht nur Leben, sondern auch das Eigentum der Nutzer. Die Investition in die vorgeschriebene Prüfung ist gering im Vergleich zu den potenziellen Risiken eines Gasunfalls. Die Prüfpflichtigen sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und die Gasanlage gewissenhaft warten und prüfen lassen.

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