Vignetten und Plaketten

So behalten Sie den Überblick

Jedes Urlaubsland regelt seine Gebühren für die Nutzung von Autobahnen oder Straßen im eigenen Land selbst. Werden auf der Reise mehrere Länder durchfahren, kann man hier schnell den Überblick verlieren, welche Vignetten oder Plaketten in welchem Land nötig sind.

Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir hier für Sie die Vorschriften für die einzelnen Länder zusammengefasst

Vollintegriertes Malibu Wohnmobil umgeben von Gebirge.

Deutschland

Immer häufiger werden in deutschen Städten sogenannte Umweltzonen eingerichtet, um die Luftbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu verringern. Die Umweltzonen werden mit Verkehrszeichen gekennzeichnet, woraus durch das Zusatzschild ersichtlich wird, welche Plakette in die Umweltzone fahren darf. 

Es wird unterschieden in: 

Grüne Umweltplakette

Gelbe Umweltplakette

Rote Umweltplaktte 

Die Farbe der Plakette gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Partikelausstoß des Fahrzeugs ist. In die Umweltzone dürfen dementsprechend nur die Fahrzeuge mit der gekennzeichneten Plakette einfahren. Allein bei der Einfahrt in das deutsche Staatsgebiet ist noch keine Plakette erforderlich, nur dann, wenn Umweltzonen befahren werden sollen.

Ausgabestellen für diese Umweltplaketten sind die Zulassungsbehörden oder die zuständigen Stellen zur Durchführung von Abgasuntersuchungen (Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Werkstätten, Dekra, TÜV). Hier kann auch vorab eine Plakette bestellt werden. Wichtig sind hierfür die Fahrzeugpapiere. 

 

Hier finden Sie die Umweltzonen in Deutschland:

Frankreich

Auch in Frankreich gibt es in vielen Städten Umweltzonen. Hier darf nur mit einer Umweltplakette (Crit’Air-Vignette ) eingefahren werden. Die Plakette ist überall in Frankreich einheitlich gültig. Die deutsche Umweltplakette ist in Frankreich nicht ausreichend – ebenso auch andersherum.

Die Crit’Air-Vignette erhalten auf Antrag folgende Fahrzeuge:

  • Pkw (erstmalig nach dem 31.12.1996 zum Straßenverkehr zugelassen)
  • Motorräder, Trikes und leichte Quads (erstmalige Zulassung ab dem 1.6.2000)
  • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (nach dem 30.9.1997 erstmals zugelassen)
  • Lkw und Busse (erstmalige Zulassung ab dem 1.10.2001)

Älteren Fahrzeugen wird hier keine Umweltplakette zugeteilt. Sie dürfen in französischen Umweltzonen nicht fahren, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung.

Wie sieht es nun aber mit Wohnmobilen und Camper Vans aus?

Bei einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, werden diese wie ein PKW gewertet, darüber gilt die Bestimmung für LKW.

Erworben werden kann die Plakette online über das französische Umweltministerium (www.certificat-air.gouv.fr/).

Die Kosten liegen hierfür zwischen 3,77 € und 4,67 € – je nachdem, ob das Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist oder nicht. Die Umweltplakette selbst ist in sechs unterschiedliche Kategorien unterteilt, welche durch unterschiedliche Plakettenfarben gekennzeichnet sind. Welche Crit’Air-Vignette nötig ist, hängt von Ihrem Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr ab.

Da auch weiterhin mit neuen Umweltzonen und der Verschärfung bestehender Regelungen zu rechnen ist, sollten sich Frankreichreisende unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die Lage in den betreffenden Regionen informieren und rechtzeitig eine Crit’Air-Vignette erwerben.

Die Autobahnmaut in Frankreich berechnet sich nach der gefahrenen Strecke und ist an den Mautstationen zu entrichten. Eine Vignette gibt es nicht. Bestimmte Tunnel und Brücken sind ebenfalls gebührenpflichtig.

Zur Berechnung der Höhe der Maut für Wohnmobile wird deren Höhe herangezogen. Meist findet sogar nur eine Höhenmessung statt, so dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, aber unter 3 Metern Höhe ebenfalls geringere Kosten haben.

Weitere Infos zur Maut in Frankreich finden Sie hier:

Italien

Fast alle Autobahnen sind in Italien gebührenpflichtig. Eine Vignette ist nicht erforderlich. Die Maut wird, wie in Frankreich, den gefahrenen Kilometern nach an den Mautstationen berechnet. Wohnmobile werden hier Ihrer Achsenanzahl nach unterschiedlich eingeteilt.

Eine Umweltplakette wie in Deutschland oder Frankreich gibt es in Italien nicht. In den Städten Bologna, Mailand und Palermo können jedoch einzelne City-Maut Gebühren anfallen, wenn Sie hier in verkehrsbeschränkte Zonen der Innenstadt einfahren möchten. Hier haben Fahrzeuge mit schlechteren Abgasnormen keine Berechtigung zur Einfahrt.

Österreich

Beim Befahren der österreichischen Autobahn fallen Mautgebühren an (bis auf wenige Ausnahmen). Hierbei ist eine Klebe- oder digitale Vignette notwendig. Bestimmte Passstraßen oder Tunnel kosten zudem extra. Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen können mit der Vignette fahren, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen eine sogenannte GO-Box. Hier wird die Maut dann fahrleistungsabhängig berechnet.

Die GO-Box ist an verschiedenen Verkaufsstellen an allen Hauptzufahrtsstraßen nach Österreich erhältlich und kann mit einem Guthaben zwischen 75 und 500 € aufgeladen werden. Außerdem kann die GO-Box auch vorab bestellt werden. Je nach Emissionsklasse und Achsenanzahl zahlt das Fahrzeug dann pro Kilometer unterschiedlich.

Im Dezember 2023 hat sich die Gewichtsregelung in Österreich verändert.

 

Infos zu den Änderungen der Maut in Österreich finden Sie hier:

Schweiz

In der Schweiz benötigt jedes Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen eine Jahresvignette, um auf Schweizer Autobahnen fahren zu dürfen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen bei der Einreise eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe beim Zoll entrichten. Eine zusätzliche Vignette ist nicht nötig. Diese Schwerverkehrsabgabe ist nicht auf die Autobahn beschränkt. Sie ist generell für das Befahren aller Straßen in der Schweiz und den Aufenthalt im Land erhoben, auch wenn das Fahrzeug nur auf einem Platz steht.

Die Jahresvignette kann an Grenzstationen oder an Verkaufsstellen des ADAC erworben werden, ebenso auch vorab online.

Die Schwerverkehrsabgabe kann ebenfalls vorab online bezahlt werden oder ist an den Grenzübergängen zu bezahlen.

Eine Übersicht zu den Kosten finden Sie hier: 

Niederlande

In den Niederlanden wird lediglich für zwei Tunnel eine Maut erhoben. Sie können hier ohne Plakette oder Vignette die Autobahn befahren.

Dänemark

Möchten Sie in Dänemark die Autobahn nutzen, brauchen Sie ebenfalls keine Maut bezahlen. Lediglich die Brücke über den Storebælt und die Brücken-Tunnel-Kombination über den Øresund ziehen Kosten nach sich.

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