Der GemĂŒtliche
Der Malibu T 500 RB-QB bietet eine L-Wohnsitzgruppe mit ausdrehbarem Schuhschrank und breiter aufschwenkbarer Seitensitzbank, eine Komfort-WinkelkĂŒche und ein Komfort-Raumbad mit vollkommen separierbarem Umkleidezimmer fĂŒr Ihre schönsten Reisen. Obendrauf gibt es das gemĂŒtliche Queensbett mit groĂer LiegeflĂ€che.
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WICHTIGE RECHTLICHE UND TECHNISCHE HINWEISE FĂR DIE AUSWAHL UND KONFIGURATION IHRES REISEMOBILS
Jedes Reisemobil ist im StraĂenverkehr nur fĂŒr ein bestimmtes Maximalgewicht zugelassen, das im Fahrbetrieb keinesfalls ĂŒberschritten werden darf. Bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Reisemobils oder Vans (nachfolgend:,,Reisemobil“) sind die technischen und gesetzlichen Grenzen fĂŒr das Gewicht des Reisemobils deshalb von besonderer Bedeutung. Diese spielen im Rahmen der Konfiguration vor allem bei der Auswahl der ZusatzausrĂŒstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen) eine entscheidende Rolle.
Geregelt sind die technischen und gesetzlichen Vorgaben fĂŒr das Gewicht Ihres Reisemobils in der EU-DurchfĂŒhrungsverordnung Nr. 2021/535 (bis Juni 2022: EU-DurchfĂŒhrungsverordnung Nr. 1230/2012). Diese gilt einheitlich innerhalb der EuropĂ€ischen Union. Um Ihnen die Auswahl und Konfiguration Ihres Reisemobils unter Beachtung der gesetzlichen und technischen Vorgaben zu erleichtern, erlĂ€utern wir Ihnen nachfolgend wesentliche Begrifflichkeiten und Vorgaben dieser Verordnung und geben Ihnen einige Hinweise, die fĂŒr die Konfiguration Ihres Fahrzeugs sowie die Auswahl Ihrer ZusatzausrĂŒstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen) aus unserem werksseitigen Angebot besonders wichtig sind. Bitte lesen Sie diese vor der Konfiguration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfĂ€ltig durch. Unsere Handelspartner bieten Ihnen bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Reisemobils ergĂ€nzende Hilfestellung.
1. TECHNISCH ZULĂSSIGE GESAMTMASSE
Die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse beschreibt das vom Hersteller festgelegte, grundrissbezogene zulĂ€ssige Gewicht, das Ihr Reisemobil im beladenen Zustand maximal wiegen darf (z.B. 3.500 kg, 4.500 kg). Diese wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Die Angabe der technisch zulĂ€ssigen Gesamtmasse fĂŒr jeden Grundriss finden Sie in den technischen Daten, die in unseren Verkaufsunterlagen ausgewiesen sind (z. B. in den Preislisten).
Die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse des Fahrzeugs (z.B. 3.500 kg) darf im Fahrbetrieb keinesfalls ĂŒberschritten werden. Ăberschreitet das Fahrzeug im Fahrbetrieb die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem BuĂgeld geahndet werden kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, vor jedem Fahrtantritt zu prĂŒfen und sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse (z.B. 3.500 kg) nicht ĂŒberschreiten.
2. MASSE IN FAHRBEREITEM ZUSTAND
Die Masse in fahrbereitem Zustand entspricht dem (Leer-)Gewicht des Fahrzeugs mit werkseitiger Serienausstattung (einschlieĂlich Schmiermittel, Werkzeug, Reifenpannenhilfe und zu 90 % gefĂŒlltem Kraftstofftank) zuzĂŒglich einem gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalgewicht fĂŒr den Fahrer in Höhe von 75 kg.
Die Masse in fahrbereitem Zustand beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Positionen:
Es handelt sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand also um die Grundkonfiguration des von Ihnen gewĂ€hlten Fahrzeugmodells mit Serienausstattung plus einem gesetzlich festgelegten Pauschalgewicht von 75 kg fĂŒr den Fahrer. Diese Ă€ndert sich durch die Auswahl ZusatzausrĂŒstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattung, Optionen).
Angaben zu der Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie fĂŒr jeden Grundriss in unseren Verkaufsunterlagen (z. B. in den Preislisten).
Wichtig ist, dass es sich bei dem in unseren Verkaufsunterlagen angegebenen Wert fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand um einen im Typgenehmigungsverfahren ermittelten und von den Behörden ĂŒberprĂŒften Standardwert handelt. Es ist rechtlich zulĂ€ssig und möglich, dass die Masse in fahrbereitem Zustand des an Sie ausgelieferten Fahrzeugs aufgrund von produktionsbedingten Toleranzen von dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen Nennwert abweicht. Die gesetzlich zulĂ€ssige Toleranz betrĂ€gt + 5%. Damit trĂ€gt der EU-Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass es durch Gewichtsschwankungen bei Zulieferteilen sowie prozess- und witterungsbedingt zu gewissen Schwankungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand kommt. Bitte berĂŒcksichtigen Sie dies bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Reisemobils.
Zur Veranschaulichung dieser (zulÀssigen) produktionsbedingten Gewichtsabweichungen eine Beispielrechnung:
| Masse in fahrbereitem Zustand It. Verkaufsunterlagen: | 2.900 kg |
| Rechtlich zulÀssige Toleranz von + 5%: | 145 kg |
| Rechtliche zulÀssige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand: | 2.755 bis 3.045 kg |
Die konkrete Spanne der zulĂ€ssigen Gewichtsabweichungen fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie fĂŒr jeden Grundriss in den technischen Daten, die in unseren Verkaufsunterlagen ausgewiesen sind. Als Hersteller sind wir sehr darum bemĂŒht, die Gewichtsschwankungen auf das produktionstechnisch unvermeidliche MindestmaĂ zu beschrĂ€nken. Abweichungen nach oben und unten innerhalb des gesetzlich zulĂ€ssigen Toleranzbereichs treten deshalb nur sehr selten auf. VollstĂ€ndig vermeiden lassen sich diese trotz stetig durchgefĂŒhrter technischer Optimierungen des Produktionsprozesses jedoch nicht.
Um sicherzustellen, dass alle tatsĂ€chlich ausgelieferten Fahrzeuge die gesetzlich zulĂ€ssige Toleranz einhalten, wird das reale Gewicht des Fahrzeugs sowie die Einhaltung der zulĂ€ssigen Toleranz von + 5% von uns als Hersteller durch die Wiegung des Fahrzeugs nach Fertigstellung in der Produktion am Bandende ĂŒberprĂŒft. Das am Bandende gewogene Realgewicht Ihres Fahrzeugs wird Ihnen von Ihrem Handelspartner mitgeteilt. So erhalten Sie volle Transparenz ĂŒber eine evtl. vorhandene, tatsĂ€chliche Gewichtsabweichung bei Ihrem Fahrzeug.
3. ANZAHL DER MAXIMAL ZUGELASSENEN SITZPLĂTZE / MASSE DER MITFAHRER
Die Anzahl der maximal zugelassenen SitzplĂ€tze wĂ€hrend der Fahrt wird von uns als Hersteller im Typgenehmigungsverfahren festgelegt. Aus der Anzahl der maximal zugelassenen SitzplĂ€tze ergibt sich die Masse der Mitfahrer. Die Masse der Mitfahrer betrĂ€gt fĂŒr jeden zugelassenen Sitzplatz, den wir als Hersteller fĂŒr das Fahrzeug vorgesehen haben, pauschal 75 kg, unabhĂ€ngig davon, wieviel die Passagiere tatsĂ€chlich wiegen. Auch hierbei handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene RechengröĂe. Da die Masse des Fahrers bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand mit ebenfalls 75 kg eingerechnet ist (siehe dazu unter Ziffer 2.), wird diese bei der Masse der Mitfahrer nicht mehr berĂŒcksichtigt. Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen SitzplĂ€tzen betrĂ€gt die Masse der Mitfahrer also 3*75 kg = 225 kg.
Die Angabe der Anzahl der maximal zugelassenen SitzplĂ€tze in den Verkaufsunterlagen bezieht sich auf das jeweilige Fahrzeuggewicht im Serienzustand ohne ZusatzausrĂŒstung (zur ZusatzausrĂŒstung unter Ziffer 4.) und gibt die maximal mögliche Anzahl von Personen wieder, die wĂ€hrend der Fahrt einen Sitzplatz finden können.
Die Anzahl dieser SitzplĂ€tze ist jedoch gewichts- und achslastabhĂ€ngig ist. Sie kann sich also durch den Einbau von ZusatzausrĂŒstung (etwa durch die Auswahl von Ausstattungspaketen, Sonderausstattungen und Optionen) reduzieren, bzw. ist je nach Modell nur durch eine Auflastung des zulĂ€ssigen Gesamtgewichtes und/oder durch Entfall von ZusatzausrĂŒstung erreichbar.
4. TATSĂCHLICHE MASSE UND ZUSATZAUSRĂSTUNG
Die Masse in fahrbereitem Zustand (siehe dazu unter Ziffer 2.) und die Masse der an einem konkreten Fahrzeug werkseitig verbauten ZusatzausrĂŒstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen, Optionen) werden zusammen als tatsĂ€chliche Masse des Fahrzeugs bezeichnet.
Die Angabe der tatsĂ€chlichen Masse finden Sie fĂŒr Ihr Fahrzeug nach Ăbergabe unter Ziffer 13.2 der Ăbereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC), die Ihnen von Ihrem Handelspartner bei der Ăbergabe Ihres Fahrzeugs ausgehĂ€ndigt wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei der in der Ăbereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) angegebenen tatsĂ€chlichen Masse um einen standardisierten Wert handelt. Da fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand – als Element der tatsĂ€chlichen Masse – eine gesetzlich zulĂ€ssige Toleranz von + 5% gilt (siehe dazu unter Ziffer 2.), kann auch die tatsĂ€chliche Masse gegenĂŒber dem angegebenen Nennwert entsprechend abweichen.
Zur sog. ZusatzausrĂŒstung zĂ€hlen nach der gesetzlichen Definition alle nicht in der Serienausstattung enthaltenen optionalen AusrĂŒstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers – d.h. ab Werk – am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können (z.B. Markise, Fahrrad- oder MotorradtrĂ€ger, Satellitenanlage, Solaranlage, Backofen etc.). Angaben zu den Einzel- bzw. Paketgewichten der bestellbaren Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen. Nicht zur Sonderausstattung in diesem Sinne gehört sonstiges Zubehör, das nach des Fahrzeug vom Werk durch den HĂ€ndler oder Sie persönlich nachgerĂŒstet wird.
5. HERSTELLERSEITIG FESTGELEGTE MAXIMALE MASSE FĂR ZUSATZAUSRĂSTUNG UND NUTZLAST
Da auch der Einbau von ZusatzausrĂŒstung rechtlichen und technischen Grenzen unterliegt, legen wir pro Grundriss und Fahrzeug den Wert der maximalen Masse fĂŒr ZusatzausrĂŒstung, die zusĂ€tzlich zur Serienausstattung am Fahrzeug angebracht werden kann (etwa durch die Auswahl von Ausstattungspaketen und/oder Sonderausstattung), herstellerseitig fest. Dieser Wert darf bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fahrzeugs nicht ĂŒberschritten werden.
Die Angabe der herstellerseitig festgelegten Masse fĂŒr ZusatzausrĂŒstung finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen (z.B. in den Preislisten).
Durch die herstellerseitig festgelegte maximale Masse fĂŒr ZusatzausrĂŒstung soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene sog. Mindest-Nutzlast nach der Auslieferung eines Fahrzeuges durch den Hersteller auch tatsĂ€chlich fĂŒr die Zuladung zur VerfĂŒgung steht. Es kann also nur so viel ZusatzausrĂŒstung bestellt und werkseitig eingebaut werden, dass noch hinreichend freies Gewicht fĂŒr GepĂ€ck und sonstiges Zubehör (sog. Nutzlast) verbleibt, ohne dass die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse ĂŒberschritten wird.
Die Nutzlast errechnet sich, indem von der technisch zulĂ€ssigen Gesamtmasse (dazu unter Ziffer 1.) die Masse in fahrbereitem Zustand (Nennwert laut Verkaufsunterlagen, dazu unter Ziffer 2.), die Masse der Mitfahrer (dazu unter Ziffer 3.) und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse fĂŒr ZusatzausrĂŒstung abgezogen wird.
FĂŒr Reisemobile schreibt der europĂ€ische Gesetzgeber eine feste Mindest-Nutzlast vor, die fĂŒr GepĂ€ck oder Sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss. Diese Mindest-Nutzlast berechnet sich wie folgt:
| Mindest-Nutzlast in kg â„ 10 * (n + L) |
| Dabei gilt:,,n“ = Höchstzahl der Mitfahrer zuzĂŒglich des Fahrers und,,L“ = GesamtlĂ€nge des Fahrzeugs in Metern (einschlieĂlich Nachkommastelle). |
| Bei einem Reisemobil mit einer LĂ€nge von 7 m und 4 zugelassenen SitzplĂ€tzen (einschlieĂlich Fahrer) betrĂ€gt die Mindest- Nutzlast also z.B. 10 kg (4+7)= 110 kg. |
Bitte beachten Sie bei der Konfiguration Ihres Reisemobils, dass die Mindest-Nutzlast nicht unterschritten werden darf.
Damit die Mindest-Nutzlast gewahrt bleibt, gibt es fĂŒr jedes Fahrzeugmodell eine maximal bestellbare Kombination von ZusatzausrĂŒstung. Im oben genannten Beispiel mit einer Mindest-Nutzlast von 110 kg dĂŒrfte die Gesamtmasse der ZusatzausrĂŒstung bei einem Fahrzeug mit vier zugelassenen SitzplĂ€tzen (einschlieĂlich Fahrer) und einer Masse in fahrbereitem Zustand von 2.900 kg z.B. maximal 265 kg betragen:
| 3500 kg | Technisch zulÀssige Gesamtmasse |
| – 2.900 kg | Masse in fahrbereitem Zustand |
| – 3*75 kg | Masse der Mitfahrer |
| – 110 kg | Mindestnutzlast |
| = 265 kg | ZusatzausrĂŒstung |
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung von dem im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Standardwert fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand ausgeht, ohne die zulĂ€ssigen Gewichtsabweichungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand (siehe dazu unter Ziffer 2.) zu berĂŒcksichtigen. Wird der maximal zulĂ€ssige Wert fĂŒr die ZusatzausrĂŒstung von (im Beispiel) 265 kg annĂ€hernd oder vollstĂ€ndig ausgeschöpft, kann es bei einer Gewichtsabweichung bei der Masse in fahrbereitem Zustand nach oben deshalb dazu kommen, dass die Mindest-Nutzlast von 110 kg zwar rechnerisch unter Ansatz des Standardwerts der Masse in fahrbereitem Zustand gewahrt ist, tatsĂ€chlich aber keine entsprechende Zuladungsmöglichkeit besteht.
Auch hierzu eine Beispielrechnung fĂŒr ein Fahrzeug mit vier zugelassenen SitzplĂ€tzen, dessen real gewogene Masse in fahrbereitem Zustand um 1% ĂŒber dem Nennwert liegt:
| 3500 kg | Technisch zulÀssige Gesamtmasse |
| – 2.929 kg | Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+1% gegenĂŒber dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen von 2.900 kg) |
| – 3*75 kg | Masse der Mitfahrer |
| – 265 kg | Masse der ZusatzausrĂŒstung |
| = 81 kg | TatsÀchliche Zuladungsmöglichkeit (< Mindest-Nutzlast von 110 kg); die Mindest-Nutzlast wird in diesem Beispiel also um 29 kg unterschritten |
Um eine solche Unterschreitung der Mindest-Nutzlast zu vermeiden, wird die bestellbare Masse der ZusatzausrĂŒstung herstellerseitig grundrissbezogen abgesenkt. Die Begrenzung der ZusatzausrĂŒstung soll sicherstellen, dass die Mindest- Nutzlast, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene freie Masse fĂŒr GepĂ€ck und sonstiges Zubehör, bei den vom Hersteller ausgelieferten Fahrzeugen auch tatsĂ€chlich fĂŒr die Zuladung zur VerfĂŒgung steht.
Da das reale Gewicht des konkreten Fahrzeugs produktionsbedingt erst bei Wiegung am Bandende ermittelt wird, kann nicht vollstĂ€ndig ausgeschlossen werden, dass in seltenen AusnahmefĂ€llen trotz dieser Begrenzung der ZusatzausrĂŒstung eine Situation auftritt, in der die Mindest-Nutzlast am Bandende nicht sichergestellt ist. Um die Mindest-Nutzlast auch in diesen FĂ€llen zu gewĂ€hrleisten, wird der Hersteller vor Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit Ihrem Handelspartner und Ihnen prĂŒfen, ob bspw. das Fahrzeug aufgelastet wird, zugelassene SitzplĂ€tze reduziert werden oder ZusatzausrĂŒstung zur Gewichtsreduktion herausgenommen wird, sodass Sie ein Fahrzeug ausgeliefert erhalten, dass Ihnen die gesetzliche Mindest- Nutzlast bietet. Die Gewichte fĂŒr werksseitig angebotene ZusatzausrĂŒstungen finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen (z.B. in den Preislisten.).
Das Mehrgewicht von ZusatzausrĂŒstungen (alle nicht im Serienumfang enthaltenen AusrĂŒstungsteile) erhöht die tatsĂ€chliche Masse des Fahrzeugs (= Masse in fahrbereitem Zustand zzgl. der ausgewĂ€hlten ZusatzausrĂŒstungen) und verringert die Nutzlast. Der angegebene Wert weist das Mehrgewicht gegenĂŒber der Serienausstattung des jeweiligen Grundrisses aus. Das Gesamtgewicht der ausgewĂ€hlten ZusatzausrĂŒstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen) darf die herstellerseitig festgelegte maximale Masse fĂŒr ZusatzausrĂŒstungen nicht ĂŒberschreiten.
6. AUSWIRKUNGEN VON TOLERANZEN DER MASSE IN FAHRBEREITEM ZUSTAND AUF DIE NUTZLAST
Auch unabhÀngig von der Mindest-Nutzlast sollten Sie beachten, dass sich unvermeidliche produktionsbedingte Schwankungen der Masse in fahrbereitem Zustand spiegelbildlich auf die verbleibende Zuladungsmöglichkeit auswirken:
Wenn Sie unser Beispielfahrzeug (vgl. unter Ziffer 5.) z.B. mit einer ZusatzausrĂŒstung mit einem Gesamtgewicht von 150 kg bestellen, ergibt sich auf Grundlage des Standardwertes fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand rechnerisch eine Nutzlast von 225 kg. Die tatsĂ€chlich zur VerfĂŒgung stehende Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der Toleranzen von diesem Wert abweichen und höher oder niedriger liegen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Fahrzeugs etwa zulĂ€ssigerweise 1% höher als in den Verkaufsunterlagen angegeben, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 225 kg auf 196 kg:
| 3.500 kg | Technisch zulÀssige Gesamtmasse |
| – 2.929 kg | Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+1% gegenĂŒber dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen von 2.900 kg) |
| – 3*75 kg | Masse der Mitfahrer |
| – 150 kg | Bestellte ZusatzausrĂŒstung fĂŒr das konkret konfigurierte Fahrzeug |
| = 196 kg | TatsÀchliche Zuladungsmöglichkeit |
Um sicherzugehen, dass die errechnete Nutzlast tatsÀchlich gegeben ist, sollten Sie bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fahrzeugs daher vorsorglich die möglichen und zulÀssigen Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand einkalkulieren. Wir empfehlen zudem zwingend, das beladene Reisemobil vor jeder Reise auf einer nichtselbsttÀtigen Waage zu wiegen und unter Beachtung des individuellen Gewichts der FahrgÀste zu bestimmen, ob das technisch zulÀssige Gesamtgewicht und die technisch zulÀssige Gesamtmasse auf der Achse eingehalten sind.
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