KATALOG MALIBU VANS

Durch die herstellerseitig festgelegte maximale Masse für Zusatzausrüstung soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene sog. Mindest-Nutzlast nach der Auslieferung eines Fahrzeuges durch den Hersteller auch tatsächlich für die Zuladung zur Verfügung steht. Es kann also nur so viel Zusatzausrüstung bestellt und werkseitig eingebaut werden, dass noch hinreichend freies Gewicht für Gepäck und sonstiges Zubehör (sog. Nutzlast) verbleibt, ohne dass die technisch zulässige Gesamtmasse überschritten wird. Die Nutzlast errechnet sich, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse (dazu unter Ziffer 1.) die Masse in fahrbereitem Zustand (Nennwert laut Verkaufsunterlagen, dazu unter Ziffer 2.), die Masse der Mitfahrer (dazu unter Ziffer 3.) und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse für Zusatzausrüstung abgezogen wird. Für Reisemobile schreibt der europäische Gesetzgeber eine feste Mindest-Nutzlast vor, die für Gepäck oder Sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss. Diese Mindest-Nutzlast berechnet sich wie folgt: Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L) Bei einem Reisemobil mit einer Länge von 7 m und 4 zugelassenen Sitz- plätzen (einschließlich Fahrer) beträgt die Mindest-Nutzlast also z.B. 10 kg * (4 + 7) = 110 kg. Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Mitfahrer zuzüglich des Fahrers und „L“ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern (einschließlich Nachkommastelle). 3.500 kg - 2.900 kg - 3*75 kg - 110 kg = 265 kg Technisch zulässige Gesamtmasse Masse in fahrbereitem Zustand Masse der Mitfahrer Mindestnutzlast Zusatzausrüstung Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung von dem im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Standardwert für die Masse in fahrbereitem Zustand ausgeht, ohne die zulässigen Gewichtsabweichungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand (siehe dazu unter Ziffer 2.) zu berücksichtigen. Wird der maximal zulässige Wert für die Zusatzausrüstung von (im Beispiel) 265 kg annähernd oder vollständig ausgeschöpft, kann es bei einer Gewichtsabweichung bei der Masse in fahrbereitem Zustand nach oben deshalb dazu kommen, dass die Mindest-Nutzlast von 110 kg zwar rechnerisch unter Ansatz des Standardwerts der Masse in fahrbereitem Zustand gewahrt ist, tatsächlich aber keine entsprechende Zuladungsmöglichkeit besteht. Bitte beachten Sie bei der Konfiguration Ihres Reisemobils, dass die Mindest-Nutzlast nicht unterschritten werden darf. Damit die Mindest-Nutzlast gewahrt bleibt, gibt es für jedes Fahrzeugmodell eine maximal bestellbare Kombination von Zusatzausrüstung. Im oben genannten Beispiel mit einer Mindest-Nutzlast von 110 kg dürfte die Gesamtmasse der Zusatzausrüstung bei einem Fahrzeug mit vier zugelassenen Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) und einer Masse in fahr- bereitem Zustand von 2.900 kg z.B. maximal 265 kg betragen: Auch hierzu eine Beispielrechnung für ein Fahrzeug mit vier zugelassenen Sitzplätzen, dessen real gewogene Masse in fahrbereitem Zustand um 1 % über dem Nennwert liegt: 3.500 kg - 2.929 kg - 3*75 kg - 265 kg = 81 kg Technisch zulässige Gesamtmasse Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen von 2.900 kg) Masse der Mitfahrer Masse der Zusatzausrüstung Tatsächliche Zuladungsmöglichkeit (< MindestNutzlast von 110 kg); die Mindest-Nutzlast wird in diesem Beispiel also um 29 kg unterschritten Um eine solche Unterschreitung der Mindest-Nutzlast zu vermeiden, wird die bestellbare Masse der Zusatzausrüstung herstellerseitig grundrissbezogen abgesenkt. Die Begrenzung der Zusatzausrüstung soll sicherstellen, dass die Mindest-Nutzlast, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene freie Masse für Gepäck und sonstiges Zubehör, bei den vom Hersteller ausgelieferten Fahrzeugen auch tatsächlich für die Zuladung zur Verfügung steht. Da das reale Gewicht des konkreten Fahrzeugs produktionsbedingt erst bei Wiegung am Bandende ermittelt wird, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in seltenen Ausnahmefällen trotz dieser Begrenzung der Zusatzausrüstung eine Situation auftritt, in der die Mindest-Nutzlast am Bandende nicht sichergestellt ist. Um die Mindest-Nutzlast auch in diesen Fällen zu gewährleisten, wird der Hersteller vor Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit Ihrem Handelspartner und Ihnen prüfen, ob bspw. das Fahrzeug aufgelastet wird, zugelassene Sitzplätze reduziert werden oder Zusatzausrüstung zur Gewichtsreduktion herausgenommen wird, sodass Sie ein Fahrzeug ausgeliefert erhalten, dass Ihnen die gesetzliche Mindest-Nutzlast bietet. Die Gewichte für werksseitig angebotene Zusatzausrüstungen finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen (z.B. in den Preislisten.). Abbildung in der Preisliste: ArtikelNr. € inkl. 19 % MwSt. kg Fahrgestell Fiat Ducato 310021 Motor 140 PS / 103 kW, Euro 6d Final, f35 light, 9G-Wandlerautomatik 26) 37) 3.990 55 310024 Motor 180 PS / 132 kW, Euro 6d Final, f35 light, man. Schaltgetriebe 37) 4.510 20 310025 Motor 180 PS / 132 kW, Euro 6d Final, f35 light, 9G-Wandlerautomatik 26) 37) 8.500 55 310026 Motor 180 PS / 132 kW, Euro 6d Final, f40 heavy (zul. GG 4.250 kg), man. Schaltgetriebe 36) 37) 6.660 60 310027 Motor 180 PS / 132 kW, Euro 6d Final, f40 heavy (zul. GG 4.250 kg), 9G-Wandlerautomatik 36) 37) 10.650 55 330325 16 Zoll Stahlfelgen Fiat anstelle 15 Zoll für f35 light Chassis 360 16 330330 16 Zoll Alufelgen Fiat für f35 light Chassis i.V.m. man. Schaltgetriebe 1.090 -8 330340 16 Zoll Alufelgen Fiat für f40 heavy Chassis / f35 i.V.m. 9G-Wandlerautomatik 890 -10 310630 Lenkrad und Schaltknauf in Leder 310 - 310632 Multifunktionslenkrad (Radiofernbedienung über Steuertasten) 39) 310 - 310500 Klimaautomatik Fahrerhaus 1) 540 - 331615 Fiat Full-LED-Frontscheinwerfer 49) 1.350 - 310675 LED-Tagfahrlicht anstelle serienmäßigem Tagfahrlicht 49) 440 - 331614 Nebelscheinwerfer mit Abbiegelicht 250 2 311300 Kurbel-Heckstützen zur Wankstabilisierung im Stand 440 10 311410 Anhängerkupplung 46) 2.290 60 Das Mehrgewicht von Zusatzausrüstungen (alle nicht im Serienumfang enthaltenen Ausrüstungsteile) erhöht die tatsächliche Masse des Fahrzeugs (= Masse in fahrbereitem Zustand zzgl. der ausgewählten Zusatzausrüstungen) und verringert die Nutzlast. Der angegebene Wert weist das Mehrgewicht gegenüber der Serienausstattung des jeweiligen Grundrisses aus. Das Gesamtgewicht der ausgewählten Zusatzausrüstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen) darf die herstellerseitig festgelegte maximale Masse für Zusatzausrüstungen nicht überschreiten. 6. AUSWIRKUNGEN VON TOLERANZEN DER MASSE IN FAHRBEREITEM ZUSTAND AUF DIE NUTZLAST Auch unabhängig von der Mindest-Nutzlast sollten Sie beachten, dass sich unvermeidliche produktionsbedingte Schwankungen der Masse in fahrbereitem Zustand spiegelbildlich auf die verbleibende Zuladungsmöglichkeit auswirken: Wenn Sie unser Beispielfahrzeug (vgl. unter Ziffer 5.) z.B. mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von 150 kg bestellen, ergibt sich auf Grundlage des Standard- wertes für die Masse in fahrbereitem Zustand rechnerisch eine Nutzlast von 225 kg.

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