KATALOG MALIBU VANS

Masse in fahrbereitem Zustand lt. Verkaufsunterlagen: Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand: Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 2.900 kg 2.755 bis 3.045 kg 145 kg Die Angabe der Anzahl der maximal zugelassenen Sitzplätze in den Verkaufsunterlagen bezieht sich auf das jeweilige Fahrzeuggewicht im Serienzustand ohne Zusatzausrüstung (zur Zusatzausrüstung unter Ziffer 4.) und gibt die maximal mögliche Anzahl von Personen wieder, die während der Fahrt einen Sitzplatz finden können. Die Anzahl dieser Sitzplätze ist jedoch gewichts- und achslastabhängig ist. Sie kann sich also durch den Einbau von Zusatzausrüstung (etwa durch die Auswahl von Ausstattungs- paketen, Sonderausstattungen und Optionen) reduzieren, bzw. ist je nach Modell nur durch eine Auflastung des zulässigen Gesamtgewichtes und/oder durch Entfall von Zusatzausrüstung erreichbar. 4. TATSÄCHLICHE MASSE UND ZUSATZAUSRÜSTUNG Die Masse in fahrbereitem Zustand (siehe dazu unter Ziffer 2.) und die Masse der an einem konkreten Fahrzeug werkseitig verbauten Zusatzausrüstung (Ausstattungspakete, Sonderausstattungen, Optionen) werden zusammen als tatsächliche Masse des Fahrzeugs bezeichnet. Die Angabe der tatsächlichen Masse finden Sie für Ihr Fahrzeug nach Übergabe unter Ziffer 13.2 der Überein- stimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC), die Ihnen von Ihrem Handelspartner bei der Übergabe Ihres Fahrzeugs ausgehändigt wird. Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei der in der Über- einstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) angegebenen tatsächlichen Masse um einen standardisierten Wert handelt. Da für die Masse in fahrbereitem Zustand – als Element der tatsächlichen Masse – eine gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 % gilt (siehe dazu unter Ziffer 2.), kann auch die tatsächliche Masse gegenüber dem angegebenen Nennwert entsprechend abweichen. Zur Veranschaulichung dieser (zulässigen) produktionsbedingten Gewichtsabweichungen eine Beispielrechnung: Die konkrete Spanne der zulässigen Gewichtsabweichungen für die Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie für jeden Grundriss in den technischen Daten, die in unseren Verkaufsunterlagen ausgewiesen sind. Als Hersteller sind wir sehr darum bemüht, die Gewichtsschwankungen auf das produktionstechnisch unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Abweichungen nach oben und unten innerhalb des gesetzlich zulässigen Toleranzbereichs treten deshalb nur sehr selten auf. Vollständig vermeiden lassen sich diese trotz stetig durchgeführter technischer Optimierungen des Produktionsprozesses jedoch nicht. Um sicherzustellen, dass alle tatsächlich ausgelieferten Fahrzeuge die gesetzlich zulässige Toleranz einhalten, wird das reale Gewicht des Fahrzeugs sowie die Einhaltung der zulässigen Toleranz von ± 5 % von uns als Hersteller durch die Wiegung des Fahrzeugs nach Fertigstellung in der Produktion am Bandende überprüft. Das am Bandende gewogene Realgewicht Ihres Fahrzeugs wird Ihnen von Ihrem Handelspartner mitgeteilt. So erhalten Sie volle Transparenz über eine evtl. vorhandene, tatsächliche Gewichtsabweichung bei Ihrem Fahrzeug. 3. ANZAHL DER MAXIMAL ZUGELASSENEN SITZPLÄTZE / MASSE DER MITFAHRER Die Anzahl der maximal zugelassenen Sitzplätze während der Fahrt wird von uns als Hersteller im Typgenehmigungsverfahren festgelegt. Aus der Anzahl der maximal zugelassenen Sitzplätze ergibt sich die Masse der Mitfahrer. Die Masse der Mitfahrer beträgt für jeden zugelassenen Sitzplatz, den wir als Hersteller für das Fahrzeug vorgesehen haben, pauschal 75 kg, unabhängig davon, wieviel die Passagiere tatsächlich wiegen. Auch hierbei handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Rechengröße. Da die Masse des Fahrers bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand mit ebenfalls 75 kg eingerechnet ist (siehe dazu unter Ziffer 2.), wird diese bei der Masse der Mitfahrer nicht mehr berücksichtigt. Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen Sitzplätzen beträgt die Masse der Mitfahrer also 3*75 kg = 225 kg. 5. HERSTELLERSEITIG FESTGELEGTE MAXIMALE MASSE FÜR ZUSATZAUSRÜSTUNG UND NUTZLAST Da auch der Einbau von Zusatzausrüstung rechtlichen und technischen Grenzen unterliegt, legen wir pro Grundriss und Fahrzeug den Wert der maximalen Masse für Zusatzausrüs- tung, die zusätzlich zur Serienausstattung am Fahrzeug angebracht werden kann (etwa durch die Auswahl von Ausstattungspaketen und/oder Sonderausstattung), hersteller- seitig fest. Dieser Wert darf bei der Auswahl und Konfi- guration Ihres Fahrzeugs nicht überschritten werden. Die Angabe der herstellerseitig festgelegten Masse für Zusatzausrüstung finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen (z.B. in den Preislisten). Abbildung in der Preisliste: Nicht zur Sonderausstattung in diesem Sinne gehört sonstiges Zubehör, das nach der Auslieferung des Fahrzeuges vom Werk durch den Händler oder Sie persönlich nachgerüstet wird. Zur sog. Zusatzausrüstung zählen nach der gesetzlichen Definition alle nicht in der Serienausstattung enthaltenen optionalen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers – d.h. ab Werk – am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können (z.B. Markise, Fahrrad- oder Motorradträger, Satellitenanlage, Solaranlage, Backofen etc.). Angaben zu den Einzel- bzw. Paketgewichten der bestellbaren Ausstattungspakete, Sonderausstattungen und Optionen finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen. Malibu Teilintegriert Kompakt- | Komfort-Plus-Klasse T 430 LE T 460 LE Basisfahrzeug Fiat Ducato Fiat Ducato Serienfahrgestell Flachrahmen 35 light Flachrahmen 35 light Basismotorisierung Diesel 2,2 I Diesel 2,2 I Leistung (kW/PS) 103 / 140 103 / 140 Länge / Breite / Höhe (mm) 16) 17) 18) 6900 / 2270 / 2940 7200 / 2270 / 2940 Radstand (mm) 3800 4035 Doppelbodenhöhe / Doppelboden-Keller (mm) 170 / 390 170 / 390 Stehhöhe Wohnbereich (mm) 1980 1980 Heckgarage Innenhöhe (mm) 1200 1200 Türbreite / -höhe Heckgarage Beifahrerseite (mm) 950 x 1140 1050 x 1140 Türbreite / -höhe Heckgarage Fahrerseite (mm) 950 x 1140 1050 x 1140 Techn. zul. Gesamtmasse (kg) 23) 3.500 / 4.2501 3.500 / 4.2501 Masse in fahrbereitem Zustand (kg) 7) 2.910 (2.765-3.056) 2.990 (2.841-3.140) Herstellerseitig festgelegte Masse für Zusatzausrüstung in Serie (kg) 14) 240 156 Anhängelast max. (kg) 27) 2.000 2.000 Maximale Anzahl Sitzplätze im Fahrbetrieb mit 3-Punkt-Gurt (Serie) 22) 4 4

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